„Am 12. November 1918 hatte der Rat der Volksbeauftragten auch Frauen in Deutschland Stimm- und Wahlrecht zugebilligt. Mit der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918 wurde die allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahl für Männer und Frauen ab dem vollendeten 20. Lebensjahr Gesetz. Knapp zwei Monate später, am 19. Januar 1919, fand die Wahl statt.“[1] Anlässlich des 100jährigen Jubiliäums des Frauenwahlrechtes…