Ausschreibung 2025

„Kleine Gender-Projekte“

Projekte der Geschlechterforschung

Die Goethe-Universität fördert einmal jährlich Projekte aus dem Bereich der Geschlechterforschung über die „Kleinen Gender-Projekte“. Bis zu 3.000 € können über diese Fördermittel beantragt werden. Die Fachbereiche geben eigene Mittel in gleicher Höhe dazu. Somit können Projekte im Umfang von max. 6.000 € beantragt werden, welche hälftig durch den Fachbereich und die Kl. Gender-Projekte finanziert werden. 

Kriterien

Die Projektanträge sollen inhaltlich in der Geschlechterforschung angesiedelt sein. 

Kriterien dafür sind:

  • Geschlechterforschung fokussiert auf Fragen der sozialen Konstruktion von Geschlecht (Gender); damit verbunden ist eine systematische Reflexion von binären Kategorisierungen wie Natur und Kultur, aber auch von modernen binären Unterscheidungen. Entscheidend ist ein kritischer Umgang mit der Essentialisierung von Geschlecht: Untersuchungen von Geschlecht und Geschlechterverhältnissen sollen nicht einfach dem Alltagsverständnis von Geschlecht folgen, sondern sind theoretisch zu reflektieren.

  • Geschlechterforschung hat das Ziel, asymmetrische Geschlechterverhältnisse zu untersuchen und dabei die Ebenen von Strukturen (z. B. Gesellschaftsstrukturen, Interaktionsstrukturen, soziale Normen) und Prozessen (z.B. Performativität, Habitualisierung, Doing Gender) in den Blick zu nehmen.

  • Geschlechterforschung folgt einem doppelten Blick: dem Blick auf die Vergeschlechtlichungen von Begriffen und Konzepten, die neutral oder universal erscheinen und/oder dem Blick auf Strukturen, Prozesse bzw. Konzepte, die spezifische Geschlechterverhältnisse beinhalten bzw. hervorbringen.

  • Geschlecht wird heute überwiegend als interdependente oder intersektionale Kategorie gefasst, auch durch die Perspektive der Queer Feministischen Forschung ergänzt. Das bedeutet, „Geschlecht“ wird reflektiert in der Verschränkung mit weiteren Macht- und Herrschaftsverhältnissen.
  • Zur feministischen Geschlechterforschung gehört auch die Frage nach der Möglichkeit und Natur von „Erkenntnis“ im Sinne einer feministischen Wissenschaftskritik. 

Antragsbedingungen

  • Ein Antrag (bitte nutzen Sie das Formular), der die Fragestellung, Ziele, Methoden, Vorgehensweise und Zeitplanung des Projektes beschreibt. Dazu gehört auch die Einordnung des Projekts in den aktuellen Forschungsstand im Rahmen der Geschlechterforschung und das Aufzeigen eines Desiderats. 
  • Ein Kostenplan, der die beantragten Mittel aus den Kl. Gender-Projekten (max. 3.000 €) sowie die ergänzenden Fachbereichsmittel (max. 3.000 €) ausweist. Eine Zusage der Dekanate der Fachbereichsfinanzierung ist dem Antrag beizulegen. Die Fachbereichsfinanzierung kann nicht durch Drittmittel erbracht werden. 

  • Das Projekt soll besonders der wissenschaftlichen Qualifizierung von Early Career Researchers (ECR) in der Geschlechterforschung an der Goethe-Universität dienen. Im Folgenden wird der ECR-Begriff denkbar weit verstanden, es werden darunter fortgeschrittene Masterstudierende, Promovierende, Postdocs, Erstberufene sowie Tenure-Track-Profesor*innen der Goethe-Universität gefasst.

  • Es werden grundsätzlich keine Anträge auf Druckkostenzuschüsse bewilligt. 

  • Bitte nennen Sie bei Antragstellung bereits eine Kostenstelle (Landesmittel, d. h. beginnend mit 1…), über die die Projektfinanzierung abgewickelt werden kann. Diese Information kann im Dekanat / Sekretariat Ihres Fachbereichs erfragt werden.

Eine universitäre Kommission entscheidet über die Anträge. Positiv beschiedene Anträge unterliegen einer Berichts- und Abrechnungspflicht. Bitte nutzen Sie das Formular.

Bei organisatorischen oder inhaltlichen Rückfragen vorab wenden Sie sich gerne an: Dr. Katrin Springsgut.

Anträge können bis zum 15. August 2025 auf dem Dienstweg über das Dekanat gestellt werden. Anträge senden Sie bitte als PDF per Mail an: Dr. Katrin Springsgut, Büro für Chancengerechtigkeit.